Wissenswertes zur Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist eine der Haupteinnahmequellen der Städte und Gemeinden, und muss nur von dem bezahlt werden, der selbstständig ein Gewerbe betreibt. Ob Handwerk, Handel oder Industrie ist dabei nebensächlich. Freiberufler wie Ärzte, Anwälte oder Journalisten müssen keine Gewerbesteuer bezahlen.
Der Gewerbesteuersatz bemisst sich landesweit nicht einheitlich, sondern ist abhängig vom Standort des Gewerbebetriebs. In hochfrequentierten Industrieregionen und Ballungszentren kann diese wesentlich höher ausfallen als in einem kleinen Ort auf dem Land. Viele Firmen und Unternehmer haben deshalb schon ihren Firmenstandort verlegt, nur um Gewerbesteuer zu sparen. Außer dem Standort spielt die Höhe des Unternehmensertrags eine zentrale Rolle bei der Bemessung der Gewerbesteuer. Hierbei gibt es einen jährlichen Freibetrag, welcher momentan bei 24.500 Euro liegt. Wer Einnahmen erzielt, die über diesem Betrag liegen, muss Gewerbesteuer bezahlen.
Der Unternehmer zahlt seine Gewerbesteuer direkt an die Kommune beziehungsweise Gemeinde. Die Zahlungen müssen jeweils für ein Quartal im Voraus geleistet werden, und werden am Jahresende über die Gewerbesteuererklärung mit dem Finanzamt abgerechnet. Das Finanzamt wiederum setzt einen so genannten Messbetrag fest, an den sich die Gemeinde zu halten hat. Dieser Messbetrag wird vom Finanzamt an die Gemeindeverwaltung weitergegeben, die daraufhin einem Gewerbesteuerbescheid anfertigt und diesen an den Unternehmer schickt. Seit 2008 kann die Gewerbesteuer nicht mehr in der Steuererklärung als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Somit können auf Unternehmer und Selbstständiger steuerliche Mehrbelastungen zukommen, die jedoch durch einen besonderen Staffeltarif bei der Steuermesszahl im Rahmen gehalten werden sollen.