Hundehaftpflicht Vergleich

 


Als Halter eines Hundes unterliegen Sie der so genannten Gefährdungshaftung, das heißt:

Schädigt Ihr Hund einen Dritten, so sind Sie dafür haftbar, unabhängig, ob Sie an der Situation schuld sind oder nicht. Wenn also Ihr Hund jemanden beißt, sich losreißt, auf die Straße läuft und so einen Autounfall verursacht oder bei einem Besuch mit einem eleganten Schwanzwedeln die chinesische Vase vom Tisch fegt, kann das teuer werden. Sie haften mit Ihrem gesamten Vermögen! Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung bewahrt nicht nur Sie, sondern auch Ihre Familie, die Freunde und Nachbarn, zu denen Sie Ihren Hund in Obhut gegeben haben, vor solchen Schadensersatzansprüchen.

Versichert in der Hundehalterhaftpflichtversicherung sind Personen- und Sachschäden, aber auch Vermögensschäden bei Unfällen sowohl im Inland als auch bei einem Auslandsaufenthalt, wenn Sie zum Beispiel Ihren Hund mit in den Urlaub nehmen. Bei einem Personenschaden übernimmt die Hundehalterhaftpflichtversicherung sowohl Arzt-, Krankenhaus- oder Pflegekosten, im schlimmsten Fall auch eine lebenslange Rente, aber auch Schmerzensgeld und Verdienstausfall. Handelt es sich um Sachschäden, kommt die Hundehalterhaftpflichtversicherung für die Reparaturkosten oder die Kosten für die Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzes auf. Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung ist auch gerade in den Fällen gut, wenn ungerechtfertigte Ansprüche gegen Sie erhoben werden.

Kommt es zu einem Prozess, führt diesen die Hundehalterhaftpflichtversicherung und übernimmt die Kosten. Ist dann doch etwas passiert, muss der Schaden unverzüglich der Hundehalterhaftpflichtversicherung mitgeteilt werden. Nach Möglichkeit sollten beide, Sie als Hundehalter und der Geschädigte, die Meldung gemeinsam formulieren und unterschreiben. Spätesten innerhalb einer Woche muss der Schaden der Hundehalterhaftpflichtversicherung gemeldet werden, auch wenn noch keine Schadensersatzansprüche an Sie gestellt wurden. Umgekehrt muss auch der Schadensersatzanspruch durch den Geschädigten innerhalb einer Woche durch diesen angezeigt werden.

Grundsätzlich gilt, dass Sie keinen Schadensersatzanspruch ohne Rücksprache mit Ihrer Hundehalterhaftpflichtversicherung anerkennen dürfen. Wie jede andere Versicherung kann auch die Hundehalterhaftpflichtversicherung ordnungsmäßig mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt werden. Eine Kündigungsfrist von nur einem Monat gilt, wenn die Hundehalterhaftpflichtversicherung ihre Beiträge erhöht. Im Falle des Todes des Versicherungsnehmers gilt der Versicherungsschutz für die mitversicherten Angehörigen noch bis zur nächsten Beitragsfälligkeit. Der Versicherungsvertrag endet zu diesem Zeitpunkt automatisch, es sei denn, der Vertrag wird auf Wunsch der Angehörigen fortgesetzt. Stirbt das versicherte Tier oder wird es abgegeben, so kann die Hundehalterhaftpflichtversicherung aufgehoben werden. Die zuviel gezahlten Versicherungsprämien werden auf Antrag zurückerstattet.

Auch bei der Hundehalterhaftpflichtversicherung gilt:

Ein Vergleich der Beiträge und Konditionen lohnt sich. Die Versicherungssumme sollte so hoch wie möglich gewählt werden, mindestens jedoch 1,5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden betragen. Einige Versicherungsunternehmen bieten eine Hundehalterhaftpflichtversicherung nur in Verbindung mit einer Privathaftpflichtversicherung, weil sich eine eindeutige Schuldzuweisung zwischen Tier und Halter oft nicht treffen lässt. Meist sinken die Beiträge, wenn man mehrere Hunde in einem Vertrag versichert. Schwierig wird es für Halter von so genannten Kampfhunden. Für die dort eingestuften Rassen ist eine Hundehalterhaftpflichtversicherung Pflicht, doch nur wenige Versicherer nehmen diese Rassen auf, und wenn doch, dann meist nur zu stark erhöhten Beiträgen.

Übrigens: Der Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung ist in Berlin und Hamburg für alle Hundebesitzer Pflicht. Angesichts der Kosten, die ein Schaden hervorrufen kann, eine lohnenswerte Investition.