Gesetzliche Rentenversicherung

 

Bereits seit rund 120 Jahren existiert in Deutschland die gesetzliche Rentenversicherung. Sie ist ein Bestandteil des gesamten Sozialversicherungssystems und sorgt für die Absicherung des Altersruhestands von Arbeitnehmern. Sie versteht sich als Pflichtversicherung.

Das Prinzip, welches dieser Absicherung zugrunde liegt, nennt sich Umlageverfahren und funktioniert wie folgt: die heute tätigen Arbeitnehmer finanzieren mit ihren Abgaben die heutigen Rentner. Die nächste Generation an Arbeitnehmern wird also demnach den Lebensabend der heutigen Arbeitnehmer finanzieren. Das Kapital wird – daher der Name Umlageverfahren – von einer auf die andere Generation umgelegt.

Das Prinzip der gesetzlichen Rentenversicherung ist also recht einfach. Das funktioniert auch gut, solange sich die Zahl der Arbeitnehmer und die der Rentner in etwa auf gleichem Niveau halten. Steigt jedoch die Zahl der Rentner und es kommen nicht genug neue Arbeitnehmer nach, gerät das System ins Schwanken und kann – sofern dieser Umstand nicht geändert wird – ganz zusammenbrechen.

Leider ist das System in Deutschland bereits seit einigen Jahren heftig am schwanken. Grund dafür sind die recht geburtenschwachen Jahrgänge seit den siebziger Jahren, und zusätzlich die immer älter werdende Bevölkerung. Daraus ergibt sich ein Ungleichgewicht, welches die gesetzliche Rentenversicherung auf Dauer nicht mehr ausgleichen kann.

Der Staat versucht mit verschiedenen Mitteln, dieser Entwicklung entgegenzuwirken. So werden z.B. die Rentenbeträge seit vielen Jahren allenfalls marginal erhöht, so dass diese Erhöhungsschritte noch nicht einmal die jährliche Inflation ausgleichen können. Weiterhin wurde das Renteneintrittsalter bereits von 65 auf 67 Jahre angehoben – auch eine Methode, um Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung zu sparen. Wer früher in Rente gehen will, muss sich demnach mit geringeren monatlichen Rentenbeträgen abfinden. Als Ausgleich dafür soll das so genannte Altersteilzeitgesetz herhalten, welches Arbeitnehmern ermöglicht, ab einer bestimmten Altersgrenze weniger zu arbeiten und somit einen gleitenden Übergang in das Rentenalter vorzunehmen.

Die gesetzliche Rentenversicherung ist jedoch nicht nur für die Zahlung der regulären Altersrente zuständig. So gibt es z.B. im Fall des Todes eines Arbeitnehmers eine Hinterbliebenenrente, beziehungsweise für Kinder eine Waisenrente. Auch bei teilweiser oder vollständiger Arbeitsunfähigkeit infolge eines Unfalls oder einer Krankheit zahlt die gesetzliche Rentenversicherung Leistungen aus. In diesem Fall handelt es sich um die so genannte Erwerbsminderungsrente.

Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung muss der Arbeitnehmer zur Hälfte aus der eigenen Tasche bezahlen, die andere Hälfte steuert der Arbeitgeber bei. Die Beträge werden automatisch jeden Monat vom Arbeitgeber an den zuständigen Rentenversicherungsträger abgeführt. Da die Beträge jedoch schon lange nicht mehr ausreichen, bekommt die Rentenversicherung regelmäßig interne Zuschüsse vom Start.

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