Schufa Eintrag Löschen
Schufa Eintrag vorzeitig löschen lassen
Bei der Schufa handelt es sich um ein Unternehmen, das durch die Zusammenarbeit mit Vertragspartnern verschiedene Daten über das Zahlungsverhalten eines jeden Bürgers sammelt und den Vertragspartnern bedarfsweise zur Bonitätsprüfung übermittelt. Praktisch jedes Handeln eines Bürgers, das regelmäßige Zahlungen nach sich zieht, wird bei der Schufa in Form eines Eintrags festgehalten. Dazu zählen beispielsweise die Eröffnung eines Girokontos, der Abschluss eines Mobilfunkvertrages oder auch die Vergabe eines Kredites. Selbst der Einkauf bei einem Versandhaus wird per Eintrag bei der Schufa festgehalten. Solche Einträge sind nicht unbedingt negativ zu bewerten, sie dienen lediglich der Darstellung aller bisher eingegangenen Verpflichtungen. Wenn all den aufgelisteten Verpflichtungen problemlos nachgekommen wird und keine Zahlungsausfälle vorhanden sind, wird es auch dauerhaft zu keinen negativen Schufa-Einträgen kommen.
Kommt man jedoch mit den Zahlungen, die die abgeschlossenen Verbindlichkeiten mit sich bringen, in Verzug, kann es passieren, dass die Bank den bestehenden Kredit oder der Mobilfunkbetreiber den laufenden Handy-Vertrag kündigt. In einem solchen Fall ist ein negativer Eintrag bei der Schufa nicht zu umgehen. Ein anderer Grund für einen negativen Eintrag kann das ständige und unerlaubte Überziehen des Girokontos sein. Übertreibt man es in dieser Hinsicht, ist die Bank berechtigt, den Konto-Vertrag aufzulösen und meldet dies dann der Schufa. Gleiches gilt, wenn man eine Kreditkarte weiter nutzt, auch wenn das Limit schon lange erschöpft ist bzw. von der Seite der Bank ein Nutzungsverbot ausgesprochen wurde. Derartige Vorgänge werden von der Schufa weitaus strenger bewertet als beispielsweise ein gekündigter Mobilfunkvertrag.
Die Schufa ist dazu verpflichtet, jeden Eintrag eine gewisse Zeit lang zu speichern. Selbst wenn zwischenzeitlich die Verpflichtungen doch noch erfüllt wurden, bleibt ein Negativ-Eintrag drei Jahre bestehen. Das Löschen solcher Negativ- Einträge vor Ablauf der Speicherfrist ist ausgesprochen schwierig, ist aber in manchen Fällen dennoch möglich. So besteht zum Beispiel die Option sich mit dem Vertragspartner der Schufa auf ein vorzeitiges Löschen des Eintrags zu einigen. Voraussetzung dafür ist, dass der Saldo noch nicht tituliert wurde. Ein bereits vorhandener Haftbefehl zur Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung bleibt in jedem Fall so lange bestehen, bis dem zuständigen Gericht und der Schufa glaubhaft versichert wurde, dass der Gläubiger mit den gefundenen Lösungen zufrieden ist.
Wird eine eidesstattliche Versicherung abgelehnt, man spricht dann auch vom sogenannten Offenbarungseid, kann diese erst gelöscht werden, wenn sich die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse deutlich gebessert haben. Auch ein Insolvenzverfahren wird als negativer Schufa-Eintrag gespeichert und kann nicht gelöscht werden. Verschiedene Anbieter versprechen Abhilfe beim Löschen von Einträgen bei der Schufa. Zwar können auf diese Weise viele Einträge verschwinden, aber eine Garantie dafür gibt es leider nicht. Zudem sind solche Dienstleistungen nicht billig, so dass der Einsatz solcher Anbieter nicht in allen Fällen lohnt. Besser ist die Eigeninitiative, also das direkte Anschreiben an die Schufa mit der Bitte, den entsprechenden Eintrag zu löschen. Zu diesem Zweck werden allerdings eindeutige Nachweise über die Erledigung aller bis dahin offenen Verpflichtungen notwendig. Grundsätzlich kann die Hilfe eines Rechtsanwalts von großem Nutzen sein, denn er weiß, wie die entsprechenden Anschreiben an die Schufa mit dem Antrag zum Löschen eines Eintrags formuliert werden müssen.
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