Schufa Auskunft Kostenlos

 

Kostenlose Schufa-Auskunft anfordern

Bevor man sich dazu entschließt, einen Antrag auf einen Kredit oder eine Finanzierung, gleich welcher Größenordnung, zu stellen, kann es durchaus sinnvoll sein, eine Eigenauskunft bei der Schufa einzuholen. Auf diese Weise kann schon vor der Antragsstellung geprüft werden, ob etwaige Einträge bei der Schufa den gewünschten Antrag gefährden können. Im Durchschnitt sind es jährlich etwa eine Million Bundesbürger, die sich um eine Eigenauskunft bei der Schufa bemühen. Um an diese Auskunft zu gelangen, gibt es mehrere Möglichkeiten. Die mittlerweile beliebteste Methode, an die Eigenauskunft der Schufa zu gelangen, ist der Online- Antrag.

Hier müssen lediglich einige Daten zur eigenen Person genannt werden, die Eigenauskunft erreicht den Interessenten dann wenige Tage später mit der Post. Allerdings wird für diesen Aufwand ein Betrag von derzeit 7,80 Euro von der Schufa in Rechnung gestellt, die dann per Lastschrift vom Konto abgebucht werden. Benötigt man regelmäßige Einsicht, lässt sich dies ebenfalls bequem online regeln. Für eine einmalige Gebühr von 15,60 Euro kann man zu jeder Zeit seine Daten einsehen. Möchte man vermeiden, dass persönliche Daten über das Internet gesendet werden, kann die Eigenauskunft bei der Schufa auch schriftlich angefordert werden.

Wie bei der Online-Variante werden auch hier wieder 7,80 Euro fällig. Der Besuch einer Schufa-Filiale ist eine weitere Methode, die allerdings nur begrenzt kostenlos ist. Begnügt man sich damit, dass man eventuell vorhandene Einträge von einem Mitarbeiter vorgelesen bekommt, spart man sich jegliche Kosten. Möchte man diese Daten dann schriftlich haben, werden wieder die genannten 7,80 Euro fällig. Sofern man einen der genannten Wege beschreiten möchte, ist immer mit einer entsprechenden Gebühr zu rechnen, obwohl das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gemäß §34 Abs. 5 den gesetzlichen Anspruch auf eine unentgeltliche Auskunft über persönliche Daten garantieren soll. Eine bestehende Tatsache, die die Schufa allerdings zu umgehen weiß.

Grundsätzlich unterstellt die Schufa jedem Antrag auf Eigenauskunft einen wirtschaftlichen Zweck, wie beispielsweise der Nachweis über die eigene Kreditwürdigkeit. Sollte diese Tatsache zutreffen, greift die Regelung des Bundesdatenschutzgesetzes nicht mehr, und eine Gebühr für eine Eigenauskunft bei der Schufa ist gerechtfertigt. Dennoch kann man diese Gebühr umgehen. Zu diesem Zweck gilt es, das entsprechende Antragsschreiben an die Schufa mit einigen wesentlichen Dingen zu spicken. So sollte das Schreiben die Vermutung enthalten, dass negative Schufa- Einträge vorliegen, die die eigene Kreditwürdigkeit ungünstig beeinflussen könnten.

Das Anschreiben muss unterstreichen, dass die angeforderte Eigenauskunft dazu dient, die persönlichen Daten, die dort gespeichert sind, zu überprüfen. Ferner sollte glaubhaft gemacht werden, dass der Besuch einer Schufa- Filiale zur kostenlosen Einsicht in die persönlichen Daten nicht möglich ist. Gründe hierfür können ein zu weiter Anreiseweg oder eine zeitlich engmaschige berufliche Situation sein. Mit den oben genannten Argumentationen ist die Schufa dazu genötigt, die angeforderte Selbstauskunft kostenlos und vor allem schriftlich auszuhändigen. Sollten die angeführten Argumente dennoch nicht ausreichen, um der Schufa glaubhaft zu versichern, dass mit der gewünschten Auskunft keine wirtschaftlichen Interessen verfolgt werden, sind trotzdem keine hohen Kosten zu erwarten. Es dürfen tatsächlich nur die Kosten für die Ausstellung der schriftlichen Eigenauskunft durch die Schufa in Rechnung gestellt werden, die immer noch unter dem Pauschalbetrag von 7,80 Euro liegen.