Riester Rente

 

Inzwischen weiß es jeder: die Staatskassen sind überwiegend leer – besonders, was die gesetzliche Rentenversorgung betrifft. Nur mit einer zusätzlichen privaten Absicherung kann sich der Arbeitnehmer vor der gefürchteten Altersarmut schützen.

Aus diesem Grund sind in den letzten Jahren verschiedene Vorsorgemodelle entwickelt worden, von denen es einige geschafft haben, vom Staat anerkannt und damit bezuschusst und/oder steuerbegünstigt zu werden.

Das sicherlich bekannteste dieser Modelle ist die so genannte Riester Rente. Hierbei handelt es sich nicht um eine gesetzliche beziehungsweise staatliche Rente, sondern um ein privates Vorsorgemodelle, dass lediglich einige staatlich vorgegebenen Auflagen erfüllen muss, um vom Gesetzgeber zertifiziert und damit gefördert zu werden.

Vorgeschrieben ist zum Beispiel, dass der Beitragszahler Beträge in einer bestimmten Höhe in die Versicherung einzahlen muss, um die staatlichen Zulagen zu erhalten. Momentan sind das 4 Prozent des Vorjahres-Bruttoeinkommens. Besonders für Familien mit Kindern ist die Riester Rente ideal, da auch für jedes Kind Zuschüsse gezahlt werden.

Man sollte den Vertrag zur Riester Rente so früh wie möglich abschließen, da die Höhe der Beiträge mit zunehmendem Alter steigt. Außerdem können durch den längeren Einzahlungszeitraum höhere Zinsen und damit eine bessere Rendite erreicht werden.

Die Laufzeit und der Zuteilungszeitpunkt können bei der Riester Rente individuell vereinbart werden. So kann zum Beispiel festgelegt werden, dass die Rente bereits vor Zuteilung der gesetzlichen Rente ausgezahlt wird, um zum Beispiel finanzielle Einbußen während der Altersteilzeit aufzufangen. Natürlich sinkt die Höhe der monatlichen Rentenbeträge, je früher der Zuteilungszeitpunkt gewählt wird.

Ein Endzeitpunkt ist bei der Riester Rente nicht vorgesehen, das heißt, sie wird bis zum Tod des Versicherten bezahlt. Im Falle einer Insolvenz des Versicherten bleibt der Vertrag weiterhin bestehen und die bereits eingezahlten Rentenbeträge sind nicht pfändbar. In der Ansparphase können die Beitragszahlungen für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt werden, allerdings werden für diesen Zeitraum dann auch kein Zuschüsse gezahlt.

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