Wertermittlung
Bei der Einschätzung des Wertes einer Immobilie hat ein zuständiger Bausachverständiger den derzeitigen Verkehrswert festzustellen. In einem Beleihungswertgutachten ermittelt er den Beleihungswert des Objektes. Die Ermittlung dieses Wertes entspricht ungefähr 0,25 Prozent des Darlehensbetrags.