Vorsorgevollmacht
Unter diesem Begriff versteht man das Recht, im Notfall einzelne oder alle Aufgaben für denjenigen auszuführen, der die Vorsorgevollmacht geschrieben hat. In diesem Fall ist eine Beurkundung von einem Notar sinnvoll, eine Vorsorgevollmacht entspricht rechtlich einer Willenserklärung. Voraussetzung für die Ausstellung einer solchen Vollmacht sind der freie Willen und die Geschäftsfähigkeit.