Vertragsfreiheit

 

Unter dem Begriff Vertragsfreiheit versteht man, dass niemand zu einem Vertragsabschluss gezwungen werden darf (Abschlussfreiheit). Jeder hat das Recht, einen Vertragspartner auszusuchen und einen Kaufantrag abzulehnen. Ferner kann der Inhalt der Verträge beliebig gewählt werden.