Stillhalteerklärung

 

Verkauf spekulationssteuerfrei sind. Für Kapitalanleger wurde die Frist verlängert. Wenn die Immobilie in einem Zeitraum von 10 Jahren verkauft wird, wird der Wertzuwachs versteuert. Dieser errechnet sich aus dem Verkaufspreis abzüglich des Kaufpreises. Bei einem Objekt, das nach 1995 erworbenen wurde, rechnet man die Abschreibungen zum Verkaufsgewinn.