Rückkaufswert

 

Es handelt sich hierbei um eine Auszahlung, die von Unfall- und Kapitalversicherungen im Fall einer außerordentlichen Kündigung an den Versicherten gezahlt wird. Es ist aber festgelegt, dass der Versicherte mindestens über einen Zeitraum von drei Jahren Beiträge in die Versicherung gezahlt haben muss. Der Rückkaufwert ist auch nicht genauso hoch wie die bereits eingezahlten Beiträge, sondern liegt meistens bei einem nur kleinen Anteil der vereinbarten Versicherungssumme. Der Auszahlbetrag wird abzüglich von Verwaltungsgebühren und einer Stornogebühr gezahlt. Die Rückkaufwertshöhe ist von der Versicherungsgesellschaft abhängig. Die Höhe des Rückkaufwerts steht auf dem Versicherungsschein. Meistens dauert es etwa zwölf Jahre bis die eingezahlten Beiträge höher als der Rückkaufwert sind. Eine Kündigung bedeutet für den Versicherungsnehmer meistens einen erheblichen finanziellen Verlust, der Verkauf der Kapitalversicherung ist im Gegensatz dazu heutzutage lohnenswert. Wenn man eine Kapitalversicherung verkauft, zahlt der Käufer die Summe der Versicherung und die monatlichen Beiträge. Der Todesfallschutz besteht auch nach einem Versicherungsverkauf weiterhin.