Restschuldversicherung

 

Die Restschuldversicherung sollte bei einer Darlehens- oder Kreditaufnahme immer zusätzlich abgeschlossen werden, weil sie nicht nur die Angehörigen, sondern oft auch den Kreditnehmer selbst schützt. Bei Autokrediten wird die Restschuldversicherung heutzutage zum Beispiel schon nahezu automatisch eingeschlossen. Sie wird meistens im Todesfall wirksam, was bedeutet, dass im Todesfall des Darlehensnehmers während der Laufzeit eines Darlehens seine Erben das Darlehen nicht weiter abbezahlen müssen. Der vollständige Restbetrag wird in dem Fall von der Restschuldversicherung gezahlt, wodurch die Nachkommen nicht auch noch finanziell belastet werden. Manche Angebote berücksichtigen aber auch den Fall einer Arbeitslosigkeit. Wenn der Kreditnehmer während der Laufzeit arbeitslos werden sollte, zahlt die Restschuldversicherung die laufenden Raten. Bei solchen Angeboten sollte man aber darauf achten, dass manche Versicherungsanbieter die Raten nur über einen bestimmten Zeitraum bezahlen. Dies erhöht natürlich den Druck, so schnell wie möglich einen neuen Arbeitsplatz zu finden, weil das Arbeitslosengeld meistens nicht reicht, um neben den laufenden Kosten auch die Darlehensrate zu zahlen. Aus diesen Gründen kann eine abgeschlossene Restschuldversicherung die Darlehensnehmer oft vor dem finanziellen Ruin bewahren und sorgt damit für eine spürbare Entlastung. Deshalb ist sehr wichtig, die Restschuldversicherung beim Abschluss eines Darlehens auch immer mit einzubeziehen. Die dabei anfallenden Kosten sind im Gegensatz zur Darlehenssumme gering, sodass sich diese Versicherung auf jeden Fall lohnt. Trotzdem sollte man auch in diesem Fall unterschiedliche Angebote sorgfältig miteinander vergleichen, bevor man unüberlegt eine Versicherung abschließt. Bei den Darlehensgebern gibt es große Unterschiede, vor allem im Bereich der Zinsen und bei der Beitragshöhe für die Restschuldversicherung.