PAngV
Die PAngV (kurz für Preisangabenverordnung) ist ein Verbraucherschutzgesetz, welches vor 22 Jahren verabschiedet worden ist. Diese Verordnung verpflichtet dazu, dass die Preise immer inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer gegenüber Endverbrauchern angegeben werden müssen. Es ist nicht erlaubt, Nettopreise anzugeben. Zuwiderhandlung bedeutet eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 25.000 Euro geahndet werden kann. Außerdem wird dabei gegen das „Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb“ verstoßen und kann schlimmstenfalls zu einer meist kostenintensive Abmahnung durch einen Wettbewerber erfolgen. Die PAngV verpflichtet auch Banken dazu, ihre Preise dementsprechend in Kreditverträgen, Kreditangeboten und im Geldautomatenraum anzugeben.