Notarbestätigung
Der Notar bestätigt gegenüber dem Kreditinstitut den rangrichtigen Eintrag einer Grundschuld im Grundbuch. Dadurch kann das Darlehen ausbezahlt werden, bevor die Grundschuld ins Grundbuch eingetragen wurde.
Der Notar bestätigt gegenüber dem Kreditinstitut den rangrichtigen Eintrag einer Grundschuld im Grundbuch. Dadurch kann das Darlehen ausbezahlt werden, bevor die Grundschuld ins Grundbuch eingetragen wurde.