Nachrangfinanzierung
Damit bezeichnet man Darlehen, die nach bereits vorhandenen Grundpfandrechten in das Grundbuch eingetragen werden. Sie sind in der Rangfolge untergeordnet, aber häufig auch kostspieliger als erstrangige Darlehen.
Damit bezeichnet man Darlehen, die nach bereits vorhandenen Grundpfandrechten in das Grundbuch eingetragen werden. Sie sind in der Rangfolge untergeordnet, aber häufig auch kostspieliger als erstrangige Darlehen.