Mehrerlösvertrag
Es handelt sich hierbei um einen Leasingvertrag, bei dem das Fahrzeug nach Ablauf der Grundlaufzeit durch den Leasinggeber verkauft wird. Wird bei diesem Verkauf ein Gewinn erzielt, so muss der Mehrerlös entsprechend dem Schlüssel 75% Kunde, 25% Leasinggesellschaft aufgeteilt werden. Mindererlöse dagegen trägt der Kunde zu 100% selbst.