Lohn- und Gehaltsabtretung
Dies ist eine Variante der Kreditsicherheit, bei der alle künftigen Forderungen auf Lohn bzw. Gehalt an den Gläubiger abzutreten sind. Sie tritt gewöhnlich erst bei Zahlungsstörungen in Kraft. In vielen Fällen führt die Offenlegung der Lohn- und Gehaltsabtretung gegenüber dem Arbeitgeber zur Kündigung.