Lastschrift

 

Mit einer Lastschrift zieht ein Gläubiger fällige Rechnungen aus Vertragsbeziehungen mit seinem Schuldner von dessen Girokonto ein. Er benötigt dazu die entsprechende Einwilligung. Die Bank belastet bei diesem Vorgang das Konto des Schuldners und begünstigt das des Gläubigers mit dem entsprechenden Betrag.