Körperschaftssteuer

 

Bei einer Körperschaftssteuer handelt es sich um eine Ertragssteuer, die diejenigen Kapitalgesellschaften bzw. Unternehmen zahlen müssen, die unter der Unternehmensform GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), GmbH & Co. KG (Compagnie Kommanditgesellschaft) und AG (Aktiengesellschaft) geführt werden. Diese Ertragssteuer wird fällig, wenn Gewinne erzielt werden, also wenn die Betriebseinnahmen eines Unternehmens höher als die Betriebsausgaben sind. Der Gesetzgeber hat die Körperschaftssteuer einheitlich auf 25% gelegt. Die Zahlung dieser Steuer wird viermal pro Jahr fällig, wofür das Unternehmen jedes Quartal eine Vorauszahlung leisten muss. Außerdem ist der Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft dazu verpflichtet, bis Ende Mai eine Steuererklärung abzugeben, welche das aktuelle Geschäftsjahr betrifft. Aktionäre, die Aktien einer Aktiengesellschaft halten und eine Dividende bekommen, erhalten aufgrund der aktuellen steuerlichen Regelungen nur 75% ausgezahlt, der Staat kassiert also bereits im Vorfeld im Falle einer Dividendenzahlung eine Körperschaftssteuer von 25%. Jedoch werden als Ausgleich die Dividendenzahlungen im so genannten „Halbeinkünfteverfahren“ nur zu 50% besteuert, was wiederum zu einer Renditesteigerung der Aktienanlage führt.