Haftkapital
Das Haftkapital bezeichnet bei Kapitalgesellschaften den Betrag, mit dem die jeweiligen Gesellschafter haftbar gemacht werden können. Der Umfang des Haftkapitals muss im Handelsregister eingetragen sein.
Das Haftkapital bezeichnet bei Kapitalgesellschaften den Betrag, mit dem die jeweiligen Gesellschafter haftbar gemacht werden können. Der Umfang des Haftkapitals muss im Handelsregister eingetragen sein.