Großkredit

 

Unter einem Großkredit versteht man einen Kredit, der 10% des haftenden Eigenkapitals der den Kredit gewährenden Bank übersteigt. Für die Gewährung von einem Großkredit benötigt man die Zustimmung von allen Geschäftsleitern. Zusätzlich muss dieser Kredit, der oft auch als Millionenkredit bezeichnet wird, der Evidenzzentrale angezeigt werden.