Geschäftsunfähigkeit
Jeder deutsche Bundesbürger, der noch nicht das siebte Lebensjahr vollendet hat, gilt als geschäftsunfähig. Somit sind Verträge jedweder Art, die mit einem Geschäftsunfähigen abgeschlossen werden, nach deutschem Recht nichtig. Eine Ausnahme stellen Botengänge von Kindern, von denen ausgegangen wird, dass ihre Eltern sie schicken, dar, obgleich sie rechtlich gesehen einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer eingehen, wenn sie ein Brötchen oder eine Zeitung erwerben.