geometrisch-degressive Abschreibung

 

Unter einer Abschreibung versteht man den Wertverlust von Unternehmensvermögen. Bei der geometrisch-degressiven Abschreibung wird jedes Jahr ein variabler Betrag eines Gutes abgeschrieben. Bei der Berechnung bezieht man sich immer auf den Restbuchwert (RBW) des Vorjahres. Der Prozentsatz beträgt das Doppelte des linearen Abschreibungssatzes, aber darf 20% nicht überschreiten. Für die Jahre 2007 und 2008 beträgt der Prozentsatz jedoch das Dreifache des linearen Abschreibungssatzes, darf aber 30% nicht überschreiten, für diejenigen Güter, die in diesem Jahr angeschafft worden sind. Diese Abschreibungsmethode wir häufig in den ersten Nutzungsjahren bevorzugt, um so einen möglichst hohen Abschreibungsbetrag zu erhalten.