Eigentum
Paragraph 903 des BGB besagt, wer alle Rechte an einem Gut hält, der Eigentümer ist. Auch der Darlehensnehmer ist der Eigentümer; die Bank behält nur bis zur letzten Rate einen Eigentumsvorbehalt.
Paragraph 903 des BGB besagt, wer alle Rechte an einem Gut hält, der Eigentümer ist. Auch der Darlehensnehmer ist der Eigentümer; die Bank behält nur bis zur letzten Rate einen Eigentumsvorbehalt.