Effektivzins

 

Da Geldinstitute die Restschuld nach einer Tilgung nicht sofort mindern, müssen Kreditnehmer auch Zinsen für bereits getilgte Schulden zahlen. Eine solche Minderung wird zumeist monatlich, quartalsmäßig oder nur jährlich vorgenommen. Diesen Effektivzins muss die Bank bei jedem Vertrag oder einer Verlängerung angeben. Er besteht aus den Zinsen im Jahr und der Bearbeitungsgebühr. Formel: Zinssatz pro Monat x Vertragslaufzeit in Monaten + Bearbeitungsgebühr in Prozent x 12 : Vertragslaufzeit in Monaten + 1