Bürge
Bei einer Kreditaufnahme bürgt der Bürge als Dritter für den Kreditnehmer. Der Bürge hat dabei über die entsprechende Bonität (in Höhe des Kredits) zu verfügen, damit er die Bürgschaft überhaupt eingehen kann. Als Bürge muss man beachten, dass das Geld bei Nichtbezahlung des Kreditnehmers selbst bezahlt werden muss. Ein Bürge sollte sich also nur dann zur Verfügung stellen, wenn er auch bereit ist, das geschuldete Geld notfalls dem zu Besichernden zu schenken.