Brandversicherung
Bei einer Baufinanzierung muss eine solche Brandversicherung vorgelegt werden, um im Brandfall die Gesamtkosten zur Wiederherstellung des Gebäudes (Neuwertversicherung) zu decken.
Bei einer Baufinanzierung muss eine solche Brandversicherung vorgelegt werden, um im Brandfall die Gesamtkosten zur Wiederherstellung des Gebäudes (Neuwertversicherung) zu decken.