Beurkundung
Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Beurkundung wird vom Notar zum Schutz der Betroffenen vorgenommen und gilt vor allem bei Grundstückskaufverträgen sowie der Belastung von Grundstücken mit einer Grundschuld.
Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Beurkundung wird vom Notar zum Schutz der Betroffenen vorgenommen und gilt vor allem bei Grundstückskaufverträgen sowie der Belastung von Grundstücken mit einer Grundschuld.