Besitz
Der die Verfügungsgewalt über ein Gut hat, ist nach Paragraph 854 (BGB) der Besitzer. Auch beim Leasing und einer Finanzierung ist der Fahrzeugnutzer der Besitzer.
Der die Verfügungsgewalt über ein Gut hat, ist nach Paragraph 854 (BGB) der Besitzer. Auch beim Leasing und einer Finanzierung ist der Fahrzeugnutzer der Besitzer.