Baugenehmigung
Je nach Bundesland ist vor Baubeginn entweder ein Bauschein oder eine Bauanzeige erforderlich. Für den Wohnungsbau reicht eine solche Anzeige, für die Genehmigung einer Baumaßnahe braucht man einen Bauschein. Bauherrenhaftpflichtversicherung Eine solche Versicherung deckt alle vom Bauherrn bei seinem Bauvorhaben ausgehenden Risiken ab. Kann in einem Schadensfall kein anderer Verantwortlicher ausgemacht werden, so kann der Bauherr wegen Verletzung der Verkehrssicherheitspflicht, der Verletzung der Überwachungspflicht oder Verschuldens bei der Auswahl der am Bau Beteiligten verantwortlich gemacht werden. Auch wenn er seines Erachtens nach fachgerechtes und kompetentes Personal wie Architekten und Handwerker für den Bau engagiert, so hat der Bauherr als Verantwortlicher trotzdem immer die Pflicht, den Bau regelmäßig zu kontrollieren und zu überwachen.