Außerordentliche Tilgung

 

Die außerordentliche Tilgung, oder Sondertilgung, muss schon bei Vertragsschluss vereinbart werden, da sonst Vorfälligkeitsentschädigungen berechnet werden können. Meist darf die Sondertilgung nicht über einen bestimmten Prozentsatz der Darlehenssumme pro Jahr hinaus gehen. Der Vorteil bei der außerordentlichen Tilgung ist einfach. Dabei können größere Einmalbeträge zurück gezahlt werden. Mit diesen Rückzahlungen verkürzt sich die Restlaufzeit des Darlehens erheblich, da jedes Mal die Restschuld drastisch minimiert wird. Das führt dazu, dass größere Beträge der Tilgungsrate für die Restschuld verwendet werden und weniger für anfallende Zinsen, womit sich die Rückzahlgeschwindigkeit erhöht. Damit spart der Kreditnehmer mit der außerordentlichen Tilgung im Endeffekt jede Menge Kreditzinsen.