Auslandsbanken

 

Als Auslandsbank zählt eine Bank, wenn sie in einem anderen Staat ihre Produkte vermarktet. Also über die eigenen Staatsgrenzen hinweg in Nachbarstaaten oder weiter weg. In Deutschland werden diese grenzüberschreitenden Dienstleister immer von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kontrolliert. Die Ausnahme bilden Banken, die von der EU Aufsichtsbehörde kontrolliert werden. Banken und Kreditinstitute aus den USA, der Schweiz und einigen anderen Ländern müssen immer eine Zweigstelle oder Tochterfirma in Deutschland eröffnen um die Bankerlaubnis nach § 32 KWG zu erhalten. Dazu sollte auch der § 53 KWG beachtet werden.