Ausbaukosten
Ausbaukosten werden von dem Geldgeber in der Regel mit 80% des Beleihwertes verrechnet. Dabei handelt es sich um Kosten zum schaffen weiteren Wohnraumes in der Immobilie, wie Dachausbau oder auf dem Grundstück, wie Anbauten.
Ausbaukosten werden von dem Geldgeber in der Regel mit 80% des Beleihwertes verrechnet. Dabei handelt es sich um Kosten zum schaffen weiteren Wohnraumes in der Immobilie, wie Dachausbau oder auf dem Grundstück, wie Anbauten.