Aufflassungsvormerkung
Wer ein Grundstück kauft und plant darauf ein Haus zu bauen, sollte im Grundbuch eine Auflassungsvorbemerkung mit eintragen lassen. Sie ist ein sehr wichtiger Teil der Baufinanzierung. Dabei sichert der Eintrag dem späteren Eigentümer zu, dass das Grundstück von der Finanzierung aufgelassen wird. Ist das Bauvorhaben fertig gestellt geht das Grundstück in seinen Besitz über.