Antrag
Der Antrag hat verschiedene Facetten. Im Rechtswesen, beim Prozessrecht ist der Antrag das Begehren von öffentlicher Stelle. Beim Antrag wird im Gegensatz zur Anregung nicht nur eine Entscheidung erwartet, sondern man hat ein Recht auf eine Entscheidung in der Sache für die der Antrag gestellt wurde. Weiteres gibt es den Antrag in der Politik. Dort ist er in der Regel eine Drucksache und wird von einer Fraktion oder einer Gruppe Abgeordneter an die Regierung gegeben. Im Antrag werden meist Gesetzesänderungen oder bestimmte Beschlüsse des Parlaments gefordert. Das Parlament stimmt über die Anträge ab. Werden sie abgelehnt, gelten sie im Fachjargon als gescheitert. Alle Anträge die bis Annahmeschluss vorliegen gehen in die Tagesordnung des Parlaments ein. In der Form unterscheidet man sie von den Gesetzentwürfen. Die besondere Form des Antrags ist der so genannte Dringlichkeitsantrag. Schließlich gibt es im Privatbereich noch den Antrag, mit dem ein Angebot zu einem Vertrag abgegeben wird.