Anfechtbare Rechtgeschäfte

 

Ein Rechtsgeschäft wird anfechtbar, wenn es sich um Fehler im Angebot (statt 599 € kostet die Reise 799€) oder bei der Vermittlung des Angebots (Verkäufer sagt 4000€ und der Kunde versteht 3000 € für die neue Küche) handelt. Das Geschäft ist auch anfechtbar, wenn arglistige Täuschung oder eine Drohung zum Abschluss geführt hat. Allerdings gelten die Geschäfte so lange, bis eine der Parteien, in den meisten Fällen der Kunde, sie anficht.