Wird eine Schuld umgelegt, muss dafür keine neue Grundschuld im im Grundbuch
des Kreditinstituts eingetragen werden. Wird die Grundschuld allerdings weiter
gegeben, so muss man die Kosten für die Eintragung bezahlen. Allerdings kostet das Abtreten einer alten Grundschuld weniger, als das neu Bestellen einer Grundschuld. Gründe für eine Abtretung könnte ein Bankwechsel sein.