Abschlussgebühr
Die Abschlussgebühr dient der Bausparkasse zur Deckung der eigenen Kosten. Sie wird bei Vertragsbeginn bezahlt. Dabei kann sie als Gebühr, oder als verzinst oder unverzinst als Einlage in den Bausparvertrag bezahlt werden. Die Höhe ist ein Prozent der Bausparsumme.