Abruffrist
Die Abruffrist beschränkt den Zeitraum, in dem der zugesagte Kredit vom Darlehensnehmer beansprucht werden muss. Bei triftigen Gründen, kann man die Frist auch, nach Antragstellung, in Ausnahmefällen verlängern.
Die Abruffrist beschränkt den Zeitraum, in dem der zugesagte Kredit vom Darlehensnehmer beansprucht werden muss. Bei triftigen Gründen, kann man die Frist auch, nach Antragstellung, in Ausnahmefällen verlängern.