Ablassgeld

 

Ablassgeld ist ein Begriff aus dem Strafrecht. Hat eine strafrechtliche Person gesündigt, so hat neben der eigentlichen Strafe auch eine Wiedergutmachung zu erfolgen. Dies gilt als unangefochtener Grundsatz im Strafrecht. Eine Wiedergutmachung durch den Sünder bei einem Diebstahl ist neben der eigentlichen richterlichen Strafe auch die Pflicht, das gestohlene Gut an den Besitzer zurück zu geben. Dieser Grundsatz war schon im Mittelalter in der christlichen Welt sehr weit verbreitet. Hat man hier gegen ein Gebot Gottes verstoßen, also eine Sünde begangen, so musste diese Zuwiderhandlung zunächst durch Reue oder Buße vor Gott getilgt werden. Die durch die Sünde entstandene Störung in der gottgesetzten Ordnung musste daraufhin beseitigt und die Grundordnung wieder hergestellt werden. Die Buße und die darauf folgende Wiederherstellung konnten unter anderem auch durch Barzahlung in Form von Ablassgeld erfolgen. Da infolgedessen die Buße oft missbräuchlich als käuflich ausgegeben wurde, erfolgte eine Kommerzialisierung durch so genannte Ablassbriefe.