Abgeld
Das Abgeld ist eine andere Bezeichnung für Abschlag und findet in vielen verschiedenen Bereichen Anwendung. Wer aber von Abgeld spricht, meint vor allem das Finanzwesen, speziell den Bereich der Wertpapiere. Werden Wertpapiere emittiert, also ausgegeben, können diese mit einem Abgeld ausgestattet sein, soll heißen, der Anleger zahlt bei Erwerb einer solchen Urkunde den Nennwert abzüglich eines Prozentsatzes (unter pari = unter 100 %), erhält aber bei Fälligkeit sein Kapital plus das Abgeld (zu pari = zu 100 %) zurück. Das Abgeld stellt hier also den Ertrag bzw. die Zinsen dar. Beim Handel mit Optionsscheinen drückt der Emittent, also der Ausgeber bzw. die Bank damit den Wert in der Regel in Prozent aus, um welchen der zu Grunde liegende Basiswert beim Bezug über einen Optionsschein billiger ist als beim Direkterwerb über die Börse. Vergleiche hierzu auch den Eintrag Abschlag.