Aberdepot

 

Als Aberdepot oder Stückedepot bezeichnet man eine nicht allzu häufige Variante der Wertpapierverwahrung. Hierbei erhält der Kunde ausschließlich einen schuldrechtlichen Anteil einer bestimmten Art und Menge an Wertpapieren, die Bank aber erhält das Eigentum an den hinterlegten Papieren. Sollte der Fall eintreten, dass die Bank insolvent geht, besteht für den Depotkunden lediglich Anspruch auf die Insolvenzmasse und hat kein Aussonderungsrecht, wie es bei den üblichen Verwahrarten vorkommt. Für die Vereinbarung einer solchen Wertpapierverwahrung gilt der Verwahrvertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dass das Aberdepot nicht den Bestimmungen des Depotgesetzes unterliegt. Für den Kunden liegt der Vorteil eines solchen Depots darin, dass keine bzw. nur sehr geringe Gebühren anfallen. Allerdings muss dann aber auch mit dem Risiko des Verlustes gerechnet werden.