Um den Verbraucher beim Abschluss eines Kredit oder Darlehens Vertrages rechtlich abzusichern. Haben wir alle Relevanten Paragraphen im Bürgerlichen Gesetzbuch und in der Preisangabenverordnung herausgesucht und diese für Sie aufbereitet. Diese Gesetze und Paragraphen sind für den Endverbraucher relevant, wenn er sein Recht juristisch einfordern will.
Die Gesetzestexte wurden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert. Kredite-Finanzierung-Vergleich.de kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit der angebotenen Informationen übernehmen.
Zum besseren Verständnis sind die Original Passagen vom Original BGB verlinkt.
Es wird hier keine Rechtsberatung durchgeführt, wir weisen nur auf die aktuelle Rechtslage hin.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) BGB im Internet / PDF Version
Das Bürgerliche Gesetzbuch teilt sich in fünf verschiedene Bücher – Kapitel auf.
Folgende Paragraphen aus dem Buch 2 / Recht der Schuldverhältnisse – sind für die Kredit Gewährung relevant:
Preisangabenverordnung (PAngV) PAngV im Internet / PDF Version
Die wichtigsten Paragraphen der Preisangabenverordnung sind:
Diese Kreditgesetze (Kreditvermittlungsgesetz) wurden aus dem früheren Kreditvermittlungsgesetz in das Bürgerliche Gesetzbuch übernommen.
Kreditvermittlung zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher:
Gewerbeordnung im Internet / PDF Version
Zulassung als Kreditvermittlung
Das Kreditwesengesetz teilt sich in 6 Abschnitte:
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften< 1. Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Finanz holding-Gesellschaften und Finanzunternehmen